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Beim Kauf bzw. dem Verkauf von Immobilien sind etliche gesetzliche und rechtliche Vorschriften zu beachten. Der Grund dafür liegt auf der Hand, denn es geht um eine ganze Menge Geld. Immobilien kauft man nicht wie ein Paar Schuhe. Deshalb müssen Immobilienverkäufe in Deutschland grundsätzlich durch einen Notar vertraglich geregelt und in das Grundbuch eingetragen werden. Das Ziel dabei ist die rechtliche und finanzielle Sicherung von Käufer und Verkäufer bei der Abwicklung des Geschäftes.
Die Ermittlung eines marktgerechten Preises ist dabei oftmals die erste Hürde. Eine überhöhte Preisvorstellung des Verkäufers führt dazu, dass sich keine Interessenten einfinden. Ein überzogenes "Drücken" des Angebotspreises durch den Kaufinteressenten führt dazu, dass ein anderer Interessent das Geschäft macht. Es liegt also im Interesse beider Vertragsparteien, von Anfang an einen marktgerechten Preis zugrunde zu legen.
Wir helfen Ihnen nicht nur dabei, diesen marktgerechten Preis zu ermitteln, sondern auch die Immobilie am Markt anzubieten, Besichtigungstermine durchzuführen und die rechtliche Seite des Geschäftes - den notariellen Kaufvertrag - abzuwickeln.
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Anfrage für einen Verkaufsauftrag
Wegen unserer regionalen Bindung können wir nur Verkaufsaufträge für Immobilien im Landkreis Emmendingen annehmen. Bei Verkaufsaufträgen für Immobilien außerhalb unseres Tätigkeitsbereiches arbeiten wir ggf. mit örtlichen Maklern zusammen.
Unsere Provision vom Verkäufer beträgt üblicherweise 3,57 % (inklusive Mehrwertsteuer) des Kaufpreises und wird fällig mit Abschluss des Hauptvertrages.
Senden Sie uns die nachfolgende Verkaufsanfrage. Die Daten werden natürlich streng vertraulich behandelt und - falls ein Verkaufsauftrag nicht zustande kommt - auf Ihren Wunsch komplett gelöscht.