Haus- und Grundbesitzerverein e.V.
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Es gibt keine Immobilie "von der Stange".
Immobilien sind so individuell wie ihre Eigentümer und Bewohner. Deshalb ist für Immobilien eine individuelle, maßgeschneiderte Verwaltung erforderlich.
Wir bieten Ihnen die Verwaltung, die für Ihren Bedarf optimal abgestimmt ist. Zunächst ist zu unterscheiden, um welche Art es sich bei der Immobilie handelt.
Grundsätzlich können Immobilien zwei Kategorien zugeordnet werden:
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gelten verwaltungstechnisch besondere Spielregeln. Wichtig ist dabei, die gesetzlichen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WE-Gesetz) und die Rechtsprechung zu beachten. Damit sind die umfassenden Grundleistungen des WEG-Verwalters bereits gesetzlich geregelt. Lesen Sie hier mehr zum Thema.
Der Verwalter eines Miethauses (insgesamt) vertritt hierbei die Interessen des Eigentümers und erledigt alle das Haus und die Vermietung betreffenden Tätigkeiten.
Handelt es sich um eine Eigentumswohnung in einer Eigentümergemeinschaft, beschränken sich die Aufgaben des Mietverwalters auf die Verwaltung des Sondereigentums und alle im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis anfallenden Tätigkeiten.
Voraussetzung für die Übernahme der Verwaltung ist in beiden Fällen die Mitgliedschaft im Haus- und Grundbesitzerverein Emmendingen e.V. (auch Wohnungseigentümergemeinschaften können - nach einem entsprechenden Beschluss durch die Eigentümer - Mitglied im Verein werden).
Weitere Informationen zu den Leistungen des Mietverwalters finden Sie hier.
Anfrage für die Übernahme einer Hausverwaltung
Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage für die Übernahme einer Hausverwaltung über das nachfolgende Formular.