Haus- und Grundbesitzerverein e.V.
Verwaltungsgesellschaft mbH
Grundeigentümerversicherung
Sitemap
Startseite - Versicherung
Rund ums Haus
Privatschutz
Rechtsschutz
Downloads
Kontakt
Impressum
Private Rechtsschutz-Produkte
Voraussetzung für den Abschluss der privaten Rechtsschutz-Produkte ist ein abzuschließender bzw. bestehender Rechtsschutz-Vertrag zum Eigentümer- und Vermieter-Rechtsschutz!
Auch wenn Sie als Haus & Grund-Mitglied nicht zu den Leuten gehören, die gerne und häufig Prozesse führen, sind Sie vor der Gefahr, in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt zu werden, nicht sicher. Bei der Vielzahl von Gesetzen wird es für den Einzelnen immer schwerer, sich zurechtzufinden.
Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen die andere! Dabei sind Sie heute auf die sachkundige Hilfe eines Rechtsanwaltes angewiesen. Sie können den Anwalt Ihres Vertrauens wählen, der Sie – je nach Umfang Ihrer Versicherung – berät, vertritt und erforderlichenfalls auch einen Prozess für Sie führt.
Rechtsschutz gibt es für Sie als Verkehrsteilnehmer, als Privatperson und Arbeitnehmer. So sind Sie in allen Lebensbereichen gut und günstig versichert.
Wie wichtig Verkehrs-Rechtsschutz ist, zeigt sich beispielsweise, wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Ihr Pkw wird beschädigt, und die gegnerische Haftpflichtversicherung will Ihre Schadenersatzansprüche nicht anerkennen. Zusätzliche Schwierigkeiten können sich bei einem Unfall im Ausland ergeben. Oder stellen Sie sich vor:
Wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung soll ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden. Sie stoßen beim Rechtsabbiegen mit einem Radfahrer zusammen. Die Polizei ermittelt gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung. Sie lassen Ihr Fahrzeug von einer Kfz-Werkstatt reparieren, die Werkstatt führt die Reparatur jedoch nicht ordnungsgemäß durch. Bei Glatteis rutschen Sie als Fußgänger vor der Tür des Bäckerladens aus, weil nicht gestreut wurde.
Versicherungsschutz genießen Sie nicht nur mit Ihren eigenen Fahrzeugen, sondern auch als Fahrer fremder Fahrzeuge. Das gilt beim HDI Verkehrs-Rechtsschutz für Haus & Grund-Mitglieder auch für Ihren Lebenspartner. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Sie als Insasse fremder Fahrzeuge, als Fußgänger oder Radfahrer, sowie z.B. beim Laufen, Reiten, Rudern, Surfen oder Inline Skating. In diesen Fällen profitieren Sie, Ihr Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder vom automatisch eingeschlossenen Personen-Verkehrs-Rechtsschutz. Damit ist auch Ihre Familie rundum geschützt.
Wir von HDI Rechtschutz wollen, dass Sie im täglichen Leben das Recht auf Ihrer Seite haben. Die Teilnahme am Straßenverkehr stellt eine besondere Gefahrensituation dar, aber gerade in der heutigen Zeit können auch Rechtsstreitigkeiten im privaten und beruflichen Bereich schnell sehr hohe Kosten verursachen und unter Umständen sogar die Existenz bedrohen. Zu dem ganzen ärger und dem schon entstandenen Schaden kommen dann auch noch hohe Anwalts- und Gerichtskosten hinzu.
Und wer kann schon im voraus sicher sein, dass er den Prozess gewinnt. Das Prozessrisiko und die damit verbundenen Kosten nimmt Ihnen eine HDI Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ab.
Hierzu einige Beispiele: Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber eine gesetzwidrige, betriebsbedingte Kündigung. Sie haben eine neue Wohnzimmereinrichtung gekauft. Die gelieferten Möbel entsprechen nicht Ihrer Bestellung. Sie haben geerbt und sind sich nicht sicher, ob Sie ein im Testament enthaltenes Vermächtnis berücksichtigen müssen. Ihre Rente ist falsch berechnet worden. Sie müssen Ihren Anspruch vor dem Sozialgericht durchsetzen.
Hierzu einige Beispiele:
Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber eine gesetzwidrige, betriebsbedingte Kündigung. Sie haben eine neue Wohnzimmereinrichtung gekauft. Die gelieferten Möbel entsprechen nicht Ihrer Bestellung. Sie haben geerbt und sind sich nicht sicher, ob Sie ein im Testament enthaltenes Vermächtnis berücksichtigen müssen. Ihre Rente ist falsch berechnet worden. Sie müssen Ihren Anspruch vor dem Sozialgericht durchsetzen.
Wir versichern Sie, Ihren Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder. Ihre unverheirateten volljährigen Kinder sind außerhalb des Verkehrsbereiches bis zum 25. Lebensjahr ebenfalls mitversichert, sofern sie noch nicht dauerhaft beruflich tätig sind. Volljährige Kinder sollten für ihre eigenen Kraftfahrzeuge selbst eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abschließen.
Auch hier gilt: Versicherungsschutz zu günstigen Tarifen, so wie Sie es von der HDI Rechtsschutz gewohnt sind. Übrigens: Alleinstehende, bei denen keine Familienmitglieder mitzuversichern sind, wählen den Singletarif.
Sollte kein Fahrzeug auf Sie bzw. Ihren Lebenspartner zugelassen sein, können Sie den Privat- und Berufs-Rechtsschutz auch einzeln versichern.
Kosten werden bis zu einer Höhe von € 30.000 pro Aufenthalt übernommen.
Schadenersatz-Rechtsschutz
Sie rutschen bei Glatteis vor der Tür Ihres Nachbarn aus und brechen sich den Arm, weil nicht gestreut wurde. Sie verlangen Schmerzensgeld.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Sie streiten sich mit einem Möbelhaus um eine mangelhafte Couchgarnitur.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Das Finanzamt lehnt Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit ab oder erkennt eine außergewöhnliche Belastung für eine teure ärztliche Behandlung nicht an.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Die gesetzliche Rentenversicherung bemisst die Höhe der Erwerbsunfähigkeit falsch oder erkennt Ausfall- oder Ersatzzeiten nicht an.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Zur Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren wegen des Verstoßes gegen Standesregeln, z. B. als Lehrer, Soldat, Polizist, angestellter Arzt oder Apotheker.
Straf-Rechtsschutz
Für die Verteidigung gegen den Vorwurf, fahrlässig eine Strafvorschrift verletzt zu haben: Ihr Hund greift einen Spaziergänger an.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Bei Bußgeldverfahren, für die Verteidigung gegen den Vorwurf, Vorschriften des Ordnungswidrigkeitenrechts verletzt zu haben: Sie betreiben eine Amateurfunkanlage ohne Genehmigung.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Ein Elternteil verstirbt: Sie lassen sich anwaltlich beraten.
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Für die aktive Strafverfolgung, wenn eine versicherte Person im privaten Bereich Opfer einer rechtswidrigen Tat ist.
Gleiche Leistungsarten wie im Privat-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, ergänzt um den Arbeits-Rechtsschutz
Arbeits-Rechtsschutz
Streit mit dem Arbeitgeber wegen
Kündigungsschutz Abmahnung Zeugniserteilung betrieblicher Altersversorgung
Gleiche Leistungsarten wie im Privat-Rechtsschutz für Nichtselbstständige
Hinweis:
Der Privat-Rechtsschutz für Selbstständige gemäß § 23 RSB/HG 2005 ist abzuschließen, wenn aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit mehr als € 10.000 Umsatz pro Jahr – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – erzielt werden.
Sie müssen sich wegen eines Verkehrsunfalls mit dem Unfallgegner wegen des Ersatzes der Reparaturkosten oder um Schmerzensgeld streiten.
Sie lassen Ihr Fahrzeug in einer Kfz-Werkstatt reparieren. Die Werkstatt führt die Reparatur jedoch nicht ordnungsgemäß durch.
Das Finanzamt hat die Kfz-Steuer falsch festgesetzt.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Die Verwaltungsbehörde hat Ihre Fahrerlaubnis eingeschränkt oder entzogen.
Ihnen wird eine Verletzung standesrechtlicher Pflichten wegen angeblicher Trunkenheitsfahrt während einer berufsbedingten Fahrt vorgeworfen.
Sie stoßen beim Abbiegen mit einem Radfahrer zusammen. Die Polizei ermittelt gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Gegen Sie wird wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeldbescheid erlassen
Der Verkehrs-Rechtsschutz bezieht sich auf alle Fahrzeuge, die auf den Versicherungsnehmer, seinen ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten nichtehelichen, mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner sowie die minderjährigen Kinder zugelassen sind.
Hier können Sie das Antragsformular herunterladen.
Hier können Sie die Versicherungsbedingungen und Kundeninformationen herunterladen.